GRUNDSÄTZE DER LÄNDLICHEN PLANUNG

Planer von Kommunalverwaltungen, staatliche Regionalplaner, Landwirte oder politische Entscheidungsträger sollten die folgenden neun Grundsätze berücksichtigen, um einen gesunden Agrarsektor auf regionaler und lokaler Ebene zu erreichen.

  1. Anerkennung der Bedeutung der Landwirtschaft für eine nachhaltige regionale Wirtschaft und städtische Gemeinschaften durch Aufnahme von Hinweisen auf die Landwirtschaft in die Vision und die Ziele von Planungsdokumenten.
  2. Identifizierung und Schutz der natürlichen Ressourcenbasis für die Landwirtschaft durch Abgrenzung geeigneter Gebiete und Ausschluss unverträglicher Landnutzungen, insbesondere städtischer oder ländlicher Wohnnutzungen, Bergbau und Erdölförderung, Dauerplantagen und Infrastrukturkorridore, von diesen und anderen für die lokale oder spezialisierte landwirtschaftliche Produktion wichtigen Gebieten.
  3. Vermeidung der Zersplitterung landwirtschaftlicher Flächen und anderer Belastungen durch das städtische Wachstum durch Festlegung angemessener Parzellengrößen in landwirtschaftlichen Gebieten, die mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten lokaler und regionaler Produktionssysteme vereinbar sind.
  4. Landnutzungskonflikte:
  • Vermeidung von Flächennutzungskonflikten und Gewährleistung kompatibler ländlicher Nutzungen durch Festlegung von Gebieten für kompatible landwirtschaftliche Produktion, insbesondere Intensivtierhaltung und Intensivgartenbau, Verhinderung der Ansiedlung unverträglicher Nutzungen in und angrenzend an landwirtschaftliche Produktionsgebiete und erforderlichenfalls Festlegung von Pufferzonen zwischen unverträglichen Nutzungen.
  • Bewältigung bestehender Landnutzungskonflikte durch Bevorzugung bereits bestehender rechtmäßiger und rechtmäßig betriebener landwirtschaftlicher Nutzungen bei der Bearbeitung von Beschwerden; Förderung nachhaltiger Land- und Wassernutzung und -praktiken durch Förderung der landwirtschaftlichen Produktion auf geeigneten Flächen und Förderung nachhaltiger Land- und Wassernutzungspraktiken.
  1. Förderung der Wertschöpfung und Diversifizierung in der Landwirtschaft durch Anerkennung der Komplexität und Vielfalt moderner landwirtschaftlicher Betriebe und Bereitstellung effizienter Genehmigungsverfahren für touristische Aktivitäten in kleinem Umfang sowie für die Behandlung, Verarbeitung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Betrieb.
  2. Bereitstellung und Aufrechterhaltung der erforderlichen und effizienten Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur zur Unterstützung der Landwirtschaft durch die Ermittlung und Planung kritischer und strategischer ländlicher Infrastrukturen, die die Primärproduktion und den Zugang zu Verarbeitungs- oder Lieferkettendiensten unterstützen.
  3. Bereitstellung wirtschaftlicher, beschäftigungspolitischer und sozialer Unterstützungsdienste für die Landwirtschaft in kompakten, in sich geschlossenen ländlichen Städten und Dörfern, indem das Wachstum dieser Siedlungen innerhalb klar definierter städtischer Grenzen vorgesehen wird.
  4. Schutz der vielfältigen Werte landwirtschaftlicher Flächen durch Anerkennung der Ökosystemleistungen und der Attraktivität landwirtschaftlicher Produktionsgebiete für den Tourismus und Vermeidung von Landnutzungselementen, die diese Werte verringern würden.
GRUNDSÄTZE DER LÄNDLICHEN PLANUNG
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