COP 9

Der Versuch eines Überblicks 

Ursula Gröhn-Wittern

 

Im Jahr 2008 wird Deutschland das Gastgeberland für die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) sein. Mehrere tausend Experten und Expertinnen  werden anreisen, um in diplomatisch geregeltem Rahmen die Interessen ihrer Länder und Interessenverbände in die Verhandlungsergebnisse einzubringen. 188 Vertragsstaaten bzw. -parteien hat die CBD und nach 16 Jahren ihres Bestehens ist die Fülle der Begriffe, Arbeitsgruppen, Themen und Abkürzungen nicht eben weniger geworden. Im Folgenden soll versucht werden, das Dickicht durchschaubarer zu machen, um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich nicht nur qualifiziert  zu informieren, sondern  sich politisch einbringen zu können.

 

Das Übereinkommen über biologische Vielfalt wird als UN Konvention in Englisch verhandelt und heißt deshalb Convention on Biological Diversity, CBD. Die biologische Vielfalt beinhaltet dabei alle Ökosysteme, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb einer Art. Dazu gehört auch die biologische Vielfalt in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei. Die CBD geht somit über die bislang vorhandenen internationalen Umweltabkommen hinaus, da sie nicht gebietsbezogen oder artenspezifisch angelegt ist, sondern die biologische Vielfalt als Ganzes schützen soll.

Die Konvention betont, dass Staaten souveräne Rechte über ihre biologischen Ressourcen haben, aber auch, dass es das gemeinsame Anliegen aller Menschen sein muss, diese zu erhalten.

 

Das Übereinkommen entstand 1992 auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio und ist ein Rahmenabkommen, d.h. die Artikel sind relativ allgemein gefasst und müssen durch einen Folgeprozess konkretisiert werden. Dieser Prozess sind die etwa 2jährigen Treffen der Vertragsstaaten. 2008 treffen sie sich zum 9. Mal.

 

Die CBD hat drei Ziele:

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt
  • eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen
 

Während es über das erste Ziel relativ wenig Streit gibt, werden die beiden anderen Ziele sehr kontrovers diskutiert: Um den Schutz der genetischen Ressourcen zu gewährleisten, soll ihnen nach den Regelungen des Übereinkommens ein Marktwert zugeordnet werden können.

Das Übereinkommen ist daher kein reines Umweltschutzabkommen, sondern auch ein Abkommen, das die wirtschaftliche Nutzung und den Zugang zu den genetischen Ressourcen regeln soll.

 

Der so genannte gerechte Vorteilsausgleich, das dritte Ziel des Abkommens,  soll Herkunftsländern für die Gewährung des Zugangs (access)  zu „ihren“ Ressourcen eine angemessene Beteiligung (benefit sharing) an den Gewinnen aus den daraus entstandenen Produkten geben. Wie das konkret aussehen kann, ist nicht geklärt. Es kann sich neben direkten Zahlungen auch um Technologietransfer handeln oder andere Modelle.

Geregelt ist aber, dass der Zugang nur unter Zustimmung der Ressourcen“inhaber“ erfolgen kann (prior informed consent), sonst handelt es sich um Biopiraterie. Ein Begriff der aber in der Konvention nicht auftaucht. Aus diesen Regelungen ergeben sich erhebliche  Kontroversen, denn was auf den ersten Blick ziemlich klar aussieht, hat ein paar Besonderheiten, die schwer zu lösen sind:

  • Was ist mit genetischen Ressourcen, deren Ursprung nicht zu klären ist? Dies trifft z.B. für viele Kulturpflanzen zu. Wem gehören sie?
  • Was ist mit den genetischen Ressourcen, die schon vor Inkrafttreten der CBD ex-situ, also in Genbanken und botanischen Gärten gesammelt wurden und deren Ursprung im Süden liegt?

 

Die Konvention schützt die Rechte indigener Gemeinschaften an „ihren“ biologischen Ressourcen und ihrem traditionellem Wissen (Art.8j). Sie leben jedoch auf dem Territorium von Staaten, deren Regierungen nicht gerade für ihre indigenenfreundliche Politik bekannt sind. Sie werden die Rechte dieser Gemeinschaften (die Konvention spricht absichtlich nicht von Völkern, denn das hätte völkerrechtliche Folgen und würde ihnen mehr Rechte zubilligen) nicht verteidigen, sondern die Rechte an den Ressourcen selbst fordern.

  • Es gibt kein einklagbares Recht oder etwa eine Schiedsstelle wie bei der WTO.
  • Wie soll eine Beteiligung aussehen? An wen gehen Zahlungen, in welcher Höhe und wer verhandelt darüber? Was ist mit Patenten und Lizenzgebühren? Wer kontrolliert die Einhaltung?
  • Das Prinzip eines Eigentumsgedankens an biologischen Ressourcen ist vielen Kulturen völlig fremd und die Frage ist berechtigt, ob es überhaupt der richtige Weg ist, biologischen Ressourcen einen materiellen Wert beizumessen. Sind nur die Ressourcen schützenswert, die irgend jemandem zur Zeit wertvoll erscheinen? Was ist mit den anderen?

In der Diskussion um die Zugangsregelungen wurden 2002 die Bonner Leitlinien (Bonn guidelines) erarbeitet. Sie regeln auf freiwilliger Basis, gegenseitige Verträge über einen Austausch von genetischem Material (material transfer agreement MTA). Viele so genannte Entwicklungsländer, Basisorganisationen und kritische NGOs sind jedoch der Ansicht, dass diese Leitlinien nicht ausreichend sind, um Biopiraterie zu verhindern. Sie wollen einen international rechtverbindlichen Rahmen. Zudem gibt es die Forderungen nach einer geographischen Herkunftsangabe genetischer Ressourcen, um Biopiraterie zumindest zu erschweren.

 

 

Arbeitsweise und Strukturen

 

Der strategische Plan der CBD sieht vor, dass die Rate des Verlustes der genetischen Vielfalt bis 2010 signifikant reduziert werden soll. Diese Ziel wurde 2002 in Johannesburg bestätigt. Es muss nicht erwähnt werden, dass es nicht so aussieht, als wäre es realistisch an das Erreichen dieses Ziels zu glauben.

Es gibt in der CBD eine Reihe thematischer Arbeitsprogramme, über die bei der COP berichtet werden wird. Dazu gehören u.a. Wälder, Binnengewässer, Meere und Küsten, Trockengebiete, Berge und Agrobiodiversität. Dazu gehört auch ein mehrjähriges Arbeitsprogramm zur Erhaltung traditionellen Wissens und  den Schutz heiliger traditioneller Stätten mit den Akwe Richtlinien. (www.biodiv.org/doc/publications/akwe-brochure-en.pdf )

 

So genannte übergreifende Themen (cross cutting issues) sind  unter anderen Schutzgebiete, nachhaltige Nutzung, Anreizmaßnahmen, Strategischer Plan, Technologietransfer, Tourismus und invasive Arten. Deutschland hat sich besonders im Bereich Schutzgebiete engagiert. Bis 2019 soll an Land und bis 2012 auf den Meeren ein weltweites Schutzgebietsnetz entstehen.

 

Der Verbreitung von Informationen und Know how zur Umsetzung der Konvention dient ein Clearing-House Mechanimus (CHM). Er ist ein virtuelles Netzwerk aus nationaler, regionaler und internationaler Ebene. 78 Staaten haben einen solchen CHM eingerichtet. Der deutsche wird vom BfN (Bund für Naturschutz) verwaltet.

 

Für die Umsetzung der CBD in Deutschland ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und  Reaktorsicherheit (www.bmu.de) zuständig. Die deutsche Delegation wird oft ergänzt durch eine Person aus dem BMZ, der GTZ und aus dem Justizministerium. Generell ist man gegenüber Gesprächen mit NRO-VertreterInnen aufgeschlossen. Entschieden wird in Abstimmung mit den anderen EU Delegationen. D.h., es macht Sinn, sich auch mit den Delegierten der anderen EU Staaten zu unterhalten und herauszufinden, wer welcher Ansicht ist. Dabei ist der Zugang über „kleine“ Länder wie Island, Norwegen oder Österreich oft hilfreich.

Der Finanzierungsmechanismus Global Environment Facility (GEF) wurde 1991 als multilateraler Fonds bei der Weltbank angesiedelt um sogenannten Entwicklungs- und Transformationsländern finanziell zu helfen die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Konvention zu tragen. Aus dem GEF werden aber auch Zuschüsse für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Bekämpfung der Wüstenbildung, Schutz internationaler Gewässer u.a. finanziert. Deutschland ist der drittgrößte Geber. Grundsätzlich werden keine neuen Gelder bereitgestellt, sondern Mittel umgewidmet. Die Finanzierung der Maßnahmen der CBD ist unzureichend.

 

Die Vertragsstaatenkonferenz wird durch eine Reihe von Arbeitsgruppen und Ausschüssen unterstützt, die sich zwischenzeitlich treffen und bestimmte Aufgabe lösen sollen. Der wissenschaftlich-technische Ausschuss (Subsidiary Body on Scientific, Technical, and Techological Advice SBSTTA) wurde z.B. gebeten, Empfehlungen in Bezug auf das bestehende Moratorium für die so genannte Terminatortechnologie abzugeben. Das International Indigenous Forum on Biodiversity  IIFB http://www.international-alliance.org/cbd.htm  ist seit der COP 5 ein formales Gremium der CBD und macht Lobbyarbeit in Bezug auf die Themen, die von besonderer Bedeutung für die Indigenen Völker sind z.B. in Bezug auf Art.8 j. der Konvention.

Das Sekretariat der Konvention ist in Montreal. Termine und Texte werden hier veröffentlicht: www.biodiv.org

 

 

Wer kommt?

 

Die Mitgliedsstaaten schicken je nach ihren finanziellen Möglichkeiten verschieden große Delegationen. D.h. ärmere Länder sind oft nur mit einem oder einer Delegierten vertreten. Das macht es den Ländern schwer, an parallel tagenden Arbeitsgruppen teilzunehmen. Sie schließen sich zur besseren Abstimmung in Gruppen zusammen. Etwa der African Group oder der Gruppe der Megadiverse Countries (Länder mit einer großen Biodiversität). Diese Gruppierungen können sich auch als Gruppe über einen Sprecher oder eine Sprecherin zu Wort melden. Selbstverständlich ist auch die EU als solche vertreten. Mehr überrascht es, dass VertreterInnen der USA dabei sind, obwohl dieses Land nicht Vertragsstaat ist. Sie verfolgen die Verhandlungen sehr aufmerksam und suchen sich bei ihren „Verbündeten“ Sprecher, die ihre Interessen einbringen.

Auch andere UN Organisationen außer der UNEP (United Nations Environmental Program), die für die CBD verantwortlich ist, schicken Teilnehmer, etwa die FAO oder die UNESCO . 

Die Landschaft der zivilgesellschaftlichen Organisationen ist sehr bunt und nicht alles was unter diese Kategorie fällt, ist einer Ansicht. Zu unterscheiden sind Bauernorganisationen, wozu so verschiedene Gruppen wie La Via Campesina und der American Farmers´ Association gehören, wie auch Peoples´ Organisation und die Vertreterorganisationen der Indigenen.  Dass Indigene und BäuerInnen nicht immer die gleichen Vorstellungen und nicht die besten Erfahrungen im Umgang miteinander haben, ist leicht vorstellbar. Trotzdem gibt es Interessenslagen, unter denen sie zusammenarbeiten (z.B. in der Ablehnung der Terminatortechnologie).

Selbstverständlich sind auch die Industrie und internationale Forschungseinrichtungen mit ihren Lobbyisten stark vertreten, z.B. durch PRRI (Public Research and Regulation Initiative). Eine Anzahl Beobachter ist zugelassen, den Verhandlungen zu folgen, kann sich aber nicht direkt zu Wort melden. Wortbeiträge müssen angemeldet werden und folgen einer festgelegten Reihenfolge. Die NRO kommen immer ziemlich am Ende dran und haben natürlich kein Stimmrecht. Alle Beschlüsse müssen am Ende einstimmig fallen.

 

 

Am Rande

 

Wir, die BUKO Agrar Koordination veranstalten auf dem Bonner Münsterplatz in zentraler Lage einen Vielfaltsmarkt. Lesen sie hier mehr darüber.

Ansonsten gibt es vor allem eine Menge Papier! Lobbypapiere, die Ergebnisse des Vortages (in den 6 UN Sprachen), Forschungsberichte und Hinweise auf Veranstaltungen finden sich auf den Gängen und in den Hallen, in denen größere Gruppen Infostände stehen haben.

In der Mittagspause und abends veranstalten NRO und andere so genannte side events auf denen sie versuchen, bestimmte Themen aus ihrer Sicht für interessierte Delegierte darzustellen. Wenn auch mache nur der angebotenen Häppchen wegen kommen, so wird dieses Informationsangebot gerne angenommen, denn es bietet die Chance, sich zu Themen zu informieren, die man noch nicht kennt oder Austausch zu finden.. Hier bietet sich Gelegenheit andere Sichtweisen kennen zu lernen. Diese Veranstaltungen sind eine gute Chance zur Lobbyarbeit.

ECO ist das Informationsblatt der NGOs bei den Umweltkonferenzen der UN. http://www.elci.org/CBD%20Ecos.htm. Es erscheint in drei Sprachen und zurückliegende Ausgaben sind eine gute Informationsquelle. Herausgegeben wird es von der CBD Alliance, die bei  der NRO ELCI (Environment Liaison Center International) in Kenya ansässig ist. http://www.elci.org/

 

 

Außerdem

 

Folgende Abkommen oder Erklärungen sind in der Diskussion innerhalb der CBD Verhandlungen in Bezug auf die Agrobiodiversität von Bedeutung:

Das Karen Commitment ist die  Erklärung der Hirtvölker und traditionellen Tierhalter zu ihren Rechten an tiergenetischen Ressourcen von 2003 http://www.ukabc.org/karen.htm

Der Globale Aktionsplan der FAO (Global Plan of Action) zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen von 1996. http://www.fao.org/AG/AGP/AGPS/Pgrfa/gpaeng.htm.

Manche sind der Ansicht, dass die Agrobiodiversität aus der CBD herausgenommen werden sollte und nur unter der FAO verhandelt werden sollte oder das der GPA Teil der CBD werden sollte.

Das gleiche gilt für den internationalen Saatgutvertrag der FAO. (International Treaty on Plant Genetic Resources in Food and Agriculture ITPGRFA) http://www.fao.org/AG/cgrfa/itpgr.htm  Auch er wird für den Bereich Agrobiodiversität als Alternative oder Ergänzung gesehen. Zu bedenken ist allerdings, dass er sich nur auf ausgewählte Arten beschränkt und der Übergang zwischen landwirtschaftlich genutzten Arten und wildlebenden Arten verschwommen ist.

 

 

Politische Einschätzung der CBD

 

Während auf den ersten Blick die CBD Sympathien aufkommen lässt im Vergleich zu TRIPs oder dem Sortenschutz nach UPOV oder gar dem Patentrecht, so ist das Abkommen doch ein Ausdruck des Trends genetische Ressourcen einem materiellen Wert beizumessen und es stellt sich einer monopolistischen Aneignung nicht entgegen. Die zugeschriebenen Rechte der Indigenen oder Bauern und Bäuerinnen sind nicht definiert und können nicht rechtlich durchgesetzt werden. Das Abkommen hat keine Zähne, die beißen könnten und ist damit einfach schwach. Ein Gegengewicht zu TRIPs  bzw. der WTO bietet es nicht ausreichend.

Daher muss die Aufgabe darin bestehen, eine weitere Stärkung der Tendenz den Austausch genetischer Ressourcen über eine materielle Inwertsetzung zu verhindern und alle die Kräfte zu fördern, die die Möglichkeiten der Erhalter und Erhalterinnen der Vielfalt auf der Welt stärken. Kritische NRO und Basisbewegungen können der Sand im Getriebe sein und Bestrebungen wie die Legalisierung von Terminatortechnologie oder die schleichende Billigung der Möglichkeit von Patenten auf Leben zu verhindern versuchen.

Sie können Hintergrundinformationen sammeln und Delegierten zur Verfügung stellen. Denn bei der Fülle der Themen kann nicht jeder zu jedem Thema umfassend informiert sein oder vielleicht nur von einer Seite.

Zur Gastgeberrolle in Deutschland gehört auch, dass wir mithelfen, Partnerorganisationen aus dem Süden gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und ihnen eine Plattform zur Interessensvertretung zu geben.

 

 

Weitere Infos:

 

BUKO Agrar Infos: unter www.bukoagar.de oder bestellen

Nr. 144 : Gegen das Leben: zur Terminatortechnologie. U. Gröhn-Wittern; Feb.2006

Nr. 132 : weiter Kurs in Richtung Biosafety; Antje Lorch ; Mai 2004

Nr. 128/129 : Patente auf Leben , Schutz geistigen Eigentums oder Biopiraterie? Devinda Sharma ; Dez.2003

Nr. 123 : Patente , Macht und Gesellschaft; Joscha Wullweber; Mai 2003

Nr. 120 : Der internationale Saatgutvertrag der FAO; Achim Seiler, Feb. 2003

Nr. 119 : Der Dschungel der internationalen Abkommen. TRIPs, UPOV, CBD und IT; Joscha Wullweber; Mai 2003

Nr. 116 : Die alten und die neuen Gefahren für die biologische Vielfalt Sandra Blessin ; Okt. 2002

Nr. 114 : Industrielle Tierproduktion und Biopiraterie gefährden die Vielfalt bei Nutztieren; Susanne Gura: Aug. 2002

 

Bundesamt für Naturschutz

www.bfn.de

 

Umweltbundesamt

www.umweltbundesamt.de

 

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

www.bmelv.de

 

Europäische Kommission - DG Umwelt (Deutsche Fassung)

www.ec.europa.eu

 

Europäische Kommission - Joint Research Centre: Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (Englische Fassung)

www.gmoinfo.jrc.it

 

Biosafety-Protokoll (Englisches Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit)

www.biodiv.org

 

Internationaler Biosafety Clearing-House (engl. Fassung) und deutscher Biosafety Clearing-House (im Aufbau)

bch.biodiv.org

www.forumue.de

www.grain.org

www.etcgroup.org

www.banterminator.org

www.biopiraterie.de